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Formblatt zur Natura 2000-Vorprüfung in Baden-Württemberg

Bild der Titelseite der Publikation: Formblatt zur Natura 2000-Vorprüfung in Baden-Württemberg

Beschreibung

Mit diesem Formblatt soll entsprechend den rechtlichen Vorgaben auf möglichst einfache Weise festgestellt werden, ob ein Vorhaben - allein oder im Zusammenwirken mit anderen, bereits bestehenden oder geplanten Vorhaben - geeignet ist, die Schutz- und Erhaltungsziele eines Natura 2000-Gebiets erheblich zu beeinträchtigen. Die Pflicht zur Durchführung einer Natura 2000-Vorprüfung ergibt sich aus den Bestimmungen der §§ 33 bis 36 BNatSchG. Die Pflicht zur Beibringung geeigneter Unterlagen liegt beim Vorhabensträger.

Die Durchführung einer Natura 2000-Vorprüfung oder einer Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung beurteilt nur die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutz- und Erhaltungsziele des Natura 2000-Gebiets. Diese Prüfungen ersetzen nicht die Eingriffsbeurteilung gem. § 14 BNatSchG bzw. § 1a Baugesetzbuch, die artenschutzrechtliche Prüfung für Arten des Anhangs-IV der FFH-Richtlinie und für europäische Vogelarten nach §§ 44 f. BNatSchG oder die etwaige Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß UVP-Gesetz.

Weiter Informationen finden Sie beim baden-württembergischen Umweltministerium unter Natur europaweit schützen - Natura 2000